Behandlungsablauf

Kontaktaufnahme & Erstgespräch

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie bei mir mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben sind, können Sie sich gerne telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular an mich wenden. Nach Erhalt Ihrer Therapieanfrage und bei freien Kapazitäten vereinbaren wir zeitnah einen Termin für ein vertrauliches Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde). Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Sie haben die Gelegenheit, Ihr Anliegen zu schildern. Es wird dann gemeinsam geklärt, ob Sie eine Psychotherapie oder eine Akutbehandlung benötigen oder ob Ihnen mit anderen Beratungs- und Unterstützungsangeboten geholfen werden kann.

Akutbehandlung
(nur bei gesetzlicher Krankenversicherung)

Die Akutbehandlung umfasst 24 Sitzungen im Umfang von mindestens 25 Minuten und soll zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Dabei sollen Sie so stabilisiert werden, dass Sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder Ihnen eine andere ambulante, teil- oder vollstationäre Maßnahme empfohlen werden kann. Sollte eine Akutbehandlung nicht ausreichend sein, so kann danach eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie notwendig werden.

Diagnostik / Probatorische Sitzungen

Sollte eine Psychotherapie notwendig sein, folgen auf das Erstgespräch probatorische Sitzungen, die der weiteren diagnostischen Abklärung und Symptomanamnese sowie der Klärung von Therapiezielen und Entwicklung eines Behandlungsplans dienen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohlfühlen. Nach den Sitzungen wird geschaut, ob wir uns eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Danach werde ich einen Antrag zur Kostenübernahme an den jeweiligen Kostenträger stellen.

Behandlungsphase

Nach den probatorischen Sitzungen und der Genehmigung der Kostenübernahme beginnt der veränderungsbezogene Teil der Therapie. Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. 
Der Erfolg der Therapie hängt maßgeblich von Ihrer aktiven Mitarbeit und Motivation ab.

Es kann je nach Schwere der Symptomatik eine Kurzzeittherapie (12 bis 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) beantragt werden.

Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Je nach Schweregrad der Symptomatik und Behandlungsverlauf können die Abstände zwischen den Termine variieren. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen stattfinden.