Kostenübernahme
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Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine Diagnose gestellt werden kann. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall direkt mit den Krankenkassen. Die Leistung ist zuzahlungsfrei. Zu Beginn der Behandlung wird von der Praxis eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Versicherers beantragt. Über das Antragsverfahren kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch auf.
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Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden derzeit von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Da die Leistungen der Privatversicherungen individuell geregelt sind, hängt die Höhe der Kostenübernahme und die Anzahl der Sitzungen von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Fragen Sie bitte vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet werden und welche Formalitäten Sie beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten haben. In der Regel ist eine Kostenübernahmeerklärung des Versicherers notwendig, sodass Sie von den entstehenden Kosten nicht selbst belastet werden.
Grundsätzlich ist Verhaltenstherapie beihilfefähig. Damit die Beihilfe die Therapiekosten erstattet, muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die hierfür benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.
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Für Selbstzahler erfolgt die Rechnungsstellung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Hierfür wird ein persönlicher Behandlungsvertrag geschlossen.